Für unsere Gemeinde und die anderen Kirchengemeinden im Nordosten der Propstei Wolfenbüttel ist zum 1. Januar 2020 eine wesentliche Veränderung in Kraft treten: wir gründeten einen gemeinsamen Pfarrverband.
Alle Kirchenvorstände der fünf Kirchengemeinden Ahlum-Atzum-Wendessen, Sickte, Hötzum, Salzdahlum-Apelnstedt-Volzum und St.Thomas Wolfenbüttel haben dies beschlossen. Sich eine Rechtsform für die Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Pfarramt zu geben, das hatte die Landeskirche zur Voraussetzung dafür gemacht, vakante Pfarrstellen wieder zu besetzen. Nach dem Weggang von Pastor Möhle aus Ahlum ist dies nun dringend nötig. Gegenwärtig hat P. Schmidt-Pultke die Vakanzvertretung für Ahlum und P. Riekeberg die Vakanzvertretung für Sickte, d.h. mindestens ist dort jeweils die Geschäftsführung der Kirchengemeinde zu leisten und der Konfirmandenunterricht zu halten, samt zugehöriger Konfirmationsgottesdienste und weiterer Gottesdienste. Bei der gewählten Form des Pfarrverbandes bleiben die fünf Kirchengemeinden unabhängig, aber sie haben ein gemeinsames Pfarramt. Neue Pfarrpersonen werden künftig von einer Pfarrverbandsversammlung gewählt, zu der alle Kirchenvorstände der fünf Gemeinden zusammenkommen. Im Zuge der Bildung des Pfarrverbandes muss geklärt werden, welche Stellenanteile der 400% des Pfarramtes (vier volle Stellen) auf welche Kirchengemeinde
entfallen sollen, und welche Pfarrpersonen mit welchen Stellenanteilen für welche Kirchengemeinden künftig zuständig sein sollen. Ein gemeinsamer Ausschuss aller fünf Kirchenvorstände hat in den vergangenen Monaten ein Modell entwickelt, um der unterschiedlichen Größe der Kirchengemeinden und den unterschiedlichen Trägerschaften (Kindertagesstätten, Friedhöfe) und der Anzahl der Kirchengebäude und anderer Gebäude gerecht zu werden. Da die gegenwärtig in den Kirchengemeinden tätigen Pastoren sich ja auf ihre jetzigen Stellen in den Kirchengemeinden beworben hatten und in diese Stellen berufen worden sind, können sie nicht einfach „umgesetzt“ werden. Jeder Pastor darf weiterhin dort tätig bleiben, muss aber ggf. zusätzliche Aufgaben übernehmen.
Für St. Thomas ändert sich dadurch nicht viel. P. Schmidt-Pultke bleibt mit 50% in St. Thomas (und einer weiteren halben Stelle in der kirchlichen Personalförderung der Landeskirche), P. Riekebergs Anteil für St. Thomas sinkt von 100% auf 80%, zusätzlich muss er künftig 20% in Sickte übernehmen. P. Lichtblaus Anteil in Salzdahlum würde 65% betragen, dazu 35% Wendessen. Pn. Bleich bleibt mit jeweils 25% für Hötzum und Sickte zuständig, zusätzlich hat sie eine halbe Sonderstelle für die besonderen seelsorgerlichen Aufgaben in Neuerkerode. Die vakante Stelle ist jeweils zur Hälfte für Sickte und Ahlum-Atzum zuständig.
Alle Kirchenvorstände haben sich auch für den Namensvorschlag des gemeinsamen Ausschusses ausgesprochen, er lautet „Pfarrverband ‚Maria von Magdala‘ in Wolfenbüttel“.
Maria von Magdala war – dem Zeugnis des Johannesevangeliums zufolge – die erste Zeugin des geöffneten Grabes am Ostermorgen und auch die erste, der der Auferstandene begegnete. Er offenbarte sich ihr und sie erkannte in ihm ihren Lehrer. Sie überbrachte die Botschaft von der Auferweckung den anderen Jüngern. Auch in den Evangelien nach Matthäus, Markus und Lukas hat Maria von Magdala eine unersetzliche Rolle bei der Verkündigung der Osterbotschaft.
Weitere Schritte:
Alle fünf Kirchenvorstände haben gleichlautende Beschlüsse zu der Einteilung der Bezirke und zur Namensgebung gefasst.
Das Kollegium des Landeskirchenamtes (die Oberlandeskirchenräte und der Bischof) hat das Recht, dem Pfarrverband den Namen zu verleihen. Die vakante Pfarrstelle wurde mit jeweils 50% Sickte und Ahlum zugeordnet, sie muss im Amtsblatt der Landeskirche ausgeschrieben werden, um besetzt werden zu können. Dieses Amtsblatt erscheint fünfmal jährlich, das nächste Mal Mitte Januar 2020. Wir hoffen natürlich, dass die vakante Stelle möglichst bald besetzt werden kann, vor dem Sommer ist damit allerdings kaum zu rechnen. Soweit in Kürze zu den absehbaren Veränderungen für Ihre Kirchengemeinde.